MH-Firetraining
 Ausbildung I Fortbildung I Brandschutz

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB´S).  
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MH Firetraining
Geschäftsführer: Markus Huckle


I. 
GRUNDSÄTZLICHE BEDINGUNGEN:

1. Die Teilnahme an Trainings von MH Firetraining stehen jedem Teilnehmer offen, der über eine gültige medizinische Untersuchung G 26.3 und eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger verfügt.
2. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung uneingeschränkt atemschutztauglich, körperlich leistungsfähig und frei von bewusstseinseinschränkenden Medikamenten sowie Alkohol sein.
3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. MH Firetraining ist von jeglicher Haftung freigestellt. Mit der Teilnahme an den Veranstaltungen gilt der Haftungsausschluss als anerkannt.
4. Der Teilnehmer, die Teilnehmerin bestätigt diese Voraussetzung mit seiner Unterschrift unter der Haftungsausschlusserklärung vor dem Beginn der Veranstaltung. Gäste die nicht direkt am Training teilnehmen, unterzeichnen ebenfalls eine Haftungsausschlusserklärung. Gäste erkennen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MH Firetraining ebenfalls durch Ihre Unterschrift an.
MH Firetraining ist bei Unfällen von Teilnehmern und Gästen nicht regresspflichtig und von jeglicher Haftung befreit.


II. SICHERHEITSMAßNAHMEN/ SCHUTZVORKEHRUNGEN:

1. Die Teilnehmer verpflichten sich, allen Weisungen der Trainer und/oder Referenten, die der Einhaltung von Schutzvorkehrungen und der Abwendung von Gefahren von Personen und Sachgütern dienen, unbedingt Folge zu leisten.                                                                                    2. Vor Beginn des Trainings/der Veranstaltung erfolgt eine ausführliche Sicherheitsunterweisung durch den verantwortlichen Ausbilder von MH Firetraining, gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer, der über mögliche Gefahren und der Abwendung dieser ( vor, während und nach Übungen, sowie über allgemeine Gefahren auf dem gesamten Gelände) Aufschluss gibt. Jeder Teilnehmer erhält vor Beginn des Trainings einen entsprechenden Aufklärungsbogen „Sicherheitsunterweisung". Diese „Sicherheitsunterweisungen" sind ebenfalls Bestandteil der AGB. Jeder Teilnehmer erkennt diese Unterweisung an und erklärt durch entsprechende Unterschriftsleistung, diese sorgfältig durchgelesen, verstanden sowie ausgehändigt bekommen zu haben.                                                  3. Alle genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich pro Teilnehmer inklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.


III. SCHUTZKLEIDUNG:
1. Atemschutzgeräte und andere Ausrüstungsgegenstände für Teilnehmer, die von MH Firetraining zur Verfügung gestellt werden und die zur Ausübung an der Teilnahme der Veranstaltung / Übung / Training erforderlich sind, sind im Teilnehmerpreis enthalten.
2. Sollten Ausbilder/Referenten von MH Firetraining Sicherheitsmängel an mitgebrachten Geräten und/oder Schutzausrüstung feststellen, die die Sicherheit des Teilnehmers oder Dritter gefährden, kann das Training jederzeit abgebrochen werden. In diesem Fall erfolgt keinerlei Rückvergütung der Teilnahmegebühr.
3. Es ist Aufgabe des Teilnehmers dafür Sorge zu tragen, dass die mitgebrachten Geräte und/oder Schutzkleidung auf dem aktuellen Stand der Technik sind und den entsprechenden Schutzvorschriften entsprechen. Für Schäden, die durch mitgebrachte Gegenstände, Geräte und/oder Schutzausrüstung an Leib, Leben, Gesundheit als auch an Sachen entstehen, trägt allein der Teilnehmer, der diese Geräte und/oder Schutzausrüstung mitgebracht hat, die alleinige Verantwortung und die volle Haftung hierfür. Es gilt die Vermutung. dass mitgebrachte Geräte und/oder Schutzausrüstung, die zu einem Schaden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachen geführt haben, ursächlich für den entstandenen Schaden sind. Der Teilnehmer dieser mitgebrachten Geräte und/oder Schutzausrüstung trägt die Beweislast dafür, dass dem nicht so ist.

IV. ANMELDUNG:
1. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen MH Firetraining und dem jeweiligen Teilnehmer kommt mit dessen Anmeldung und schriftlicher Buchungsbestätigung durch MH Firetraining zu Stande. Die Anmeldung wird durch MH Firetraining bestätigt. MH Firetraining behält sich vor, die Veranstaltung aus betrieblichen Gründen abzusagen oder zu verlegen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden. In diesem Fall erhält der Teilnehmer die eventuell bereits entrichtete Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.
2. Der Teilnehmer hat auch nach bestätigter Anmeldung keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung von MH Firetraining. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Voraussetzungen unter IV.1. eintreten.
3. Die Anmeldung erfolgt schriftlich, telefonisch, mündlich oder via Internet. Mit der Anmeldung einzelner Personen oder Gruppen wird das Vorliegen einer gültigen medizinischen Untersuchung nach G 26.3 sowie einer erfolgreich absolvierten Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger bestätigt. Die Richtigkeit der gültigen G26.3 Untersuchung sowie des abgeschlossenen Atemschutzlehrganges werden durch die Anmeldung von Teilnehmern durch die entsendende Feuerwehr automatisch bestätigt. Bei privaten Teilnehmern sind G26.3 Untersuchung sowie die Bestätigung eines abgeschlossenen Atemschutzgeräteträgerlehrganges vor Seminarbeginn vorzuweisen.
Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MH Firetraining anerkannt.
Die Rechnungsstellung durch MH Firetraining erfolgt nach erbrachter Leistung durch MH Firetraining.

V. STORNIERUNG:
1. Grundsätzlich ist die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich. Dem Teilnehmer wird jedoch die Möglichkeit einer Stornierung eingeräumt. Sofern die Stornierung der Anmeldung, die schriftlich zu erfolgen hat, bis 14 Tage vor Trainingsbeginn erfolgt, hat der stornierende Teilnehmer eine pauschale Arbeitsgebühr von 50 % der vereinbarten Teilnahmegebühr inklusiv der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Sollte die Stornierung später als 14 Tage vor Trainingsbeginn bei MH Firetraining eingehen, so wird die volle Teilnahmegebühr inklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig. Dies gilt, klarstellend, auch bei Nichterscheinen eines Teilnehmers.
Sollte die Stornierung aufgrund höherer Gewalt/Pandemie erfolgen, verkürzt sich der Zeitraum der Absage auf 7 Tage. Bei einer Absage weniger 7 Tage vor Lehrgangsbeginn sind 100 % der Kosten zu entrichten.
2. Für die Berechnung der rechtzeitigen Stornierung (vgl. V. 1.) ist maßgeblich das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierungsanzeige bei MH Firetraining.
3. Die gebuchten Teilnahmen an den Lehrgängen sind grundsätzlich übertragbar. Der neue Teilnehmer wird Vertragspartner von MH Firetraining jedoch nur nach entsprechender Einwilligung durch MH Firetraining. In diesem Fall wird mit dem neuen Teilnehmer ein neuer Vertrag mit neuen Sicherheitsunterweisungen etc. geschlossen. Sollte MH Firetraining den neuen Teilnehmer nicht akzeptieren und in die Übertragbarkeit nicht einwilligen, so verbleibt es bei den bisherigen Regelungen.
Grundsätzlich behalten wir uns den Wechsel von Referenten, Trainern und/oder Änderungen im Trainingsablauf oder den Lehrinhalten vor. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung von MH Firetraining ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Weitere Schadensersatzansprüche entstehen den Teilnehmern nicht.

VI. RECHNUNG / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
1. Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig.
2. Vermerken Sie auf der Buchung, wenn Sie eine von der Bestelladresse abweichende Rechnungsadresse wünschen.

VII. DATENSCHUTZ:
Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Auftragsabwicklung gespeichert. Die Aufbewahrung und Löschung richtet sich nach den maßgeblichen Gesetzen. Eine Weitergabe ist ausgeschlossen.

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
Sollten einzelne Bestimmungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder Teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, sie sinngemäß der unwirksamen am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Erfüllungsort ist der Sitz von MH Firetraining
MH Firetraining